Deutsch Deutsch Türkçe Türkçe

0511 – 410 896 84

Mo. – So. von 0:00 bis 24:00 Uhr für Sie da

Fragen & Antworten

Hier finden Sie alles was Sie wissen müssen

Was genau ist eine Krankenfahrt?

Eine Krankenfahrt ist eine Beförderungsleistung eines Patienten zu dessen medizinisch zwingend notwendiger (ärztlichen oder therapeutischen) Behandlung bzw. die entsprechende Rückfahrt.

Wie erhalte ich eine Verordnung zur Krankenbeförderung?

Grundsätzlich sind Fahrten zur ambulanten Behandlung vor der Fahrt durch die Krankenkassen zu genehmigen.

Ausnahme: Für Patienten, deren Mobilität eingeschränkt ist, wie:

  • Schwerbehinderte mit den Merkzeichen ,,aG“ , ,,BI“ oder ,,H“ im Schwerbehindertenausweis,
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5,
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätseinschränkung, Fahrten von Versicherten, bei denen bis zum 31. Dezember 2016 eine Einstufung in Pflegestufe 2 und seit dem 1. Januar 2017 mindestens eine Einstufung in Pflegegrad 3 vorliegt

gelten Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen (auch behindertengerecht) als genehmigt. Fahrten mit einem Krankentransportwagen (KTW) bleiben für sie weiterhin genehmigungspflichtig.

Ebenfalls genehmigungspflichtig sind Verordnungen für Patienten, die hochfrequente Behandlung über einen längeren Zeitraum benötigen und die oben genannten Kriterien nicht erfüllen:

  • Dialysebehandlung,
  • onkologische Strahlentherapie,
  • parenterale antineoplastische Arzneimitteltherapie/parenterale onkologische Chemotherapie.

Die krankenkasse kann auf Antrag des Patienten in vergleichbaren Fällen eine Krankenbeförderung zu ambulanten Behandlungen genehmigen.

Wann habe ich Anspruch auf eine Krankenbeförderung?

Pauschal lässt sich sagen, dass alle Patienten nach vorheriger Verordnung und Genehmigung einen Anspruch auf eine Krankenbeförderung haben, die eine sogenannte hochfrequente Behandlung bedürfen.

Zu diesen hochfrequenten Behandlungen zählen:

  • Dialyse
  • onkologische Strahlentherapie
  • onkologische Chemotherapie

Welche Krankenfahrten sind genehmigungsfrei?

Pauschal lässt sich sagen, dass alle Patienten nach vorheriger Verordnung und Genehmigung einen Anspruch auf eine Krankenbeförderung haben, die eine sogenannte hochfrequente Behandlung bedürfen.

Zu diesen hochfrequenten Behandlungen zählen:

  • Dialyse
  • onkologische Strahlentherapie
  • onkologische Chemotherapie

Nicht genehmigungspflichtig ist Krankenbeförderung bei einer ambulanten Operation, durch die ein stationärer Aufenthalt vermieden wird oder nicht ausführbar ist.

Genehmigungspflichtig sind Krankentransporte für Patienten, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes auf medizinisch-fachliche Betreuung oder fachgerechte Lagerung in einem Krankentransportwagen (KTW) angewiesen sind. Eine nachvollziehbare Begründung ist in diesen Fällen zwingend erforderlich.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit die Fahrkosten übernommen werden?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Fahrten, die im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sind. Neben Kosten für Fahrten zu stationären Behandlungen übernehmen Kassen unter bestimmten Bedingungen auch die Kosten für Fahrten zu ambulanten Behandlungen.

Damit die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Krankenfahrt zur ambulanten Behandlung übernehmen, muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen ,,aG“ , ,,BI“ oder ,,H“ liegt vor,
  • Pflegegrad 4 oder 5,
  • Pflegegrad 3 und der Patient benötigt aber aufgrund dauerhaft eingeschränkter Mobilität eine Beförderung,
  • eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum (z.B. Dialyse, onkologische Strahlentherapie) und wenn die Mobilität infolge der Behandlung in einer Weise beeinträchtigt ist, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist.

Jetzt kontaktieren